AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma FE-Service e.k.

Fitness-Equipment- Service

  1. Allgemeines
    Lieferungen erfolgen nur auf der Grundlage der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma FE-Service. Geschäftsbedingungen des Käufers sowie entgegenstehende oder von Geschäftsbedingungen des Anbieters abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen des Anbieters sind nur im Falle einer entsprechenden schriftlichen Bestätigung wirksam.
    2. Preise
    Sämtliche Preise verstehen sich in EUR, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit es sich bei dem Vertragspartner des Anbieters nicht um einen Verbraucher im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches handelt. Sie sind freibleibend und enthalten nicht die Kosten für Porto, Fracht, Verpackung, Versicherung sowie Aufstellung und Inbetriebnahme. Bei Verträgen, die im Rahmen von Online-Versteigerungen zustande kommen, verstehen sich Preise grundsätzlich als Bruttoendpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die endgültige Festlegung der Preise für Serviceleistungen und Reparaturen kann erst nach dem Serviceeinsatz erfolgen. Bei Erstellung eines Kostenvoranschlages ist der Anbieter vor Durchführung einer Serviceleistung nicht verpflichtet, das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um weniger als 10 % überschritten werden.
    3. Angebote
    Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten, Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter als angenommen. Bei Lieferungen an Lager sowie bei Kleinaufträgen erfolgt die Auftragsbestätigung zusammen mit der Rechnung.
    4. Lieferung und Transport
    Liefertermine gelten nur dann als vereinbart, wenn sie schriftlich durch den Anbieter bestätigt sind. Erfüllungsort für die Lieferungen des Anbieters ist grundsätzlich das Auslieferungslager. Ein Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Transportschäden sind vom Käufer sofort nach Erhalt der Lieferung gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen. Im Falle der Anlieferung durch eine Spedition ist die Ware in Gegenwart des Fahrers auszupacken und ein Schaden auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.
    Es ist durch Unterschrift zu bestätigen, dass sich die Verpackung vor Schadenfeststeilung in einwandfreiem Zustand befand. Schäden sind dem Anbieter innerhalb von 24 Stunden zu melden. Bei einer Annahmeverweigerung der Lieferung durch den Käufer wird keinerlei Haftung für Schäden übernommen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere für die Lagerung und den Transport, sind vom Käufer zu tragen. Eine Rücksendung der Ware – auch in Teilen – erfolgt ausschließlich zu Lasten des Käufers. Teilweise Mängel berechtigen den Käufer nicht zum Einbehalten von Teilbeträgen der Gesamtrechnung.
    5. Gebrauchtgeräte
    Die Lieferung von gebrauchten Geräten erfolgt ab Standort sowie in dem vom Käufer besichtigten Zustand. Angaben über Baujahr, Typ, usw. sind jedoch vollkommen unverbindlich. Schadensersatzansprüche werden nur in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang anerkannt.
    6. Gewährleistung
    Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Lieferung ist diese dem Anbieter umgehend schriftlich anzuzeigen. Soweit ein vom Anbieter zu vertretender Mangel vorliegt, ist dieser wahlweise zur Nachbesserung oder zur Nachlieferung berechtigt. Minderung oder Wandelung kommen erst nach dem Fehlschlagen der Nacherfüllung in Betracht. Die Mangelhaftigkeit einer erbrachten Serviceleistung ist nach schriftlicher Anzeige nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung und/oder Austausch der verwendeten Zubehör-, Ersatz- oder Austauschteile zu beseitigen. Es wird keine Haftung übernommen für Mängel aufgrund normalen Verschleißes sowie für solche, die auf eine andere, als die bei der ursprünglichen Serviceleistung vorhandenen technischen Ursache zurückzuführen sind. Es wird keine Haftung übernommen für Fehler, die aufgrund unsachgemäßer Verwendung, Bedienung oder Behandlung entstanden sind. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, so verjähren Gewährleistungsansprüche beim Erwerb von gebrauchten Waren in einem Jahr ab Ablieferung/ Übergabe der Ware. Im Übrigen gelten einzelvertragliche Regelungen.
    7. Eigentumsvorbehalt
    Der Anbieter behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren einschließlich zu Reparaturzwecken verwendeten Zubehör-, Ersatz- und Austauschteilen bis zum Eingang der vollständigen Zahlung vor. Dies gilt auch, wenn der Käufer die Ware an einen Dritten weiterveräußert oder verarbeitet hat. Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen, ebenso ist er nicht berechtigt, diese zu veräußern oder zu verschenken. Im Falle einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware hat der Käufer dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen und die Pfandgläubiger vom bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Im Falle des Zahlungsverzuges oder bei Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Verkäufer ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet.
    8. Zahlung
    Rechnungsstellungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen mit 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen; bei Geschäften, an denen kein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung höherer Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund bleibt vorbehalten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen und -bedingungen, Zahlungs-einstellung, Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenz-verfahrens oder bei Bekanntwerden sonstiger Umstände, die dessen Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, werden sämtliche bestehenden Forderungen sofort fällig, bei Wechseln ohne Rücksicht auf die Laufzeit. Eine Aufrechnung ist nur mit vom Anbieter nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Käufers zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen.
    9. Gerichtsstand
    Sofern der Kunde des Anbieters Vollkaufmann ist, gilt der Geschäftssitz des Anbieters als vereinbarter Gerichtsstand. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen..